Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Theelbuch

Theelbuch

, n.

Amtsbuch eines Theelachters mit Aufzeichnungen in Bezug auf eine Theelacht (II) 
  • J.E., gewesenen tehlachters tehl-buch in E. thel
    1654 Wenckebach,JusTheel. 162
  • da die tehlachter tempore transmissionis von solchen tehlbüchern keine wissenschaft gehabt, sondern nach der zeit durch nachsuchen befunden
    1690 Wenckebach,JusTheel. 161