Theelkommunion, f.
Theelkommunion, f.
wie Theelacht (I)
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dann in betrachtung die tehl-communion besonderlich recht und gewohnheiten hat, und den gemeinen beschriebenen rechten, oder den hiesigen landrecht nicht unterworffen1690 Wenckebach,JusTheel. 157
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da nun ... uͤber die gewohnheiten und observantz der theel communion in etwas gestritten worden1759 Wenckebach,JusTheel. Einl. 12
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so viel aber diese in der theel-communion viele hundert jahre gehabte gewohnheit betrift, bin der gaͤntzlichen meynung, daß darinnen nichtes mit fug zu der communion nachtheil vom ober-herren wieder der theelacht willen veraͤndert, oder die lang hergebrachte gewohnheiten abgeschaffet ... werden koͤnnen1759 Wenckebach,JusTheel. Einl. 15