Theelrecht, n.

Gesamtheit der Theele (I) und Theelacht (I) betreffenden Rechtsregeln
  • folget nun das theel-recht ... was ... betrift die rechte und gewohnheiten dieser theel-landen
    1585 Wenckebach,JusTheel. 32
  • gleichwie angeregtes theelrecht mit denen kayserlichen und friesischen rechten keine gemeinschaft hat, also wird auch von den decidirten ... theel-sachen nicht appeliret
    1585 Wenckebach,JusTheel. 88
  • nach anleitung des theel-rechtens [ist] ... diese sache ihren ahrt ... nach des stadtgerichts-jurisdiction nicht unterwuͤrffig
    1671 Wenckebach,JusTheel. 120
  • daß diejenige, welche in theel-sachen recht zu sprechen haben, aus ermangelden nachrichten von den theel-rechten oder alten theel-gebraͤuchen nicht gleichsam gezwungen werden ... unrechte ausspruͤche ergehen zu lassen
    1759 Wenckebach,JusTheel. Einl. 10
  • in Ostfriesland gilt noch ein besonderes recht, das theel-recht ... ein im Norder- und Berummer amte belegener district von ungefaͤhr 2000 diematen heißt das theel-land, und wird von einer uralten societaͤt ... besessen
    1805 Wiarda,Asegab. Einl. 51