Theelrecht, n.
Theelrecht, n.
Gesamtheit der Theele (I) und Theelacht (I) betreffenden Rechtsregeln
vgl.
Theelgewohnheit
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folget nun das theel-recht ... was ... betrift die rechte und gewohnheiten dieser theel-landen1585 Wenckebach,JusTheel. 32
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gleichwie angeregtes theelrecht mit denen kayserlichen und friesischen rechten keine gemeinschaft hat, also wird auch von den decidirten ... theel-sachen nicht appeliret1585 Wenckebach,JusTheel. 88
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nach anleitung des theel-rechtens [ist] ... diese sache ihren ahrt ... nach des stadtgerichts-jurisdiction nicht unterwuͤrffig1671 Wenckebach,JusTheel. 120
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daß diejenige, welche in theel-sachen recht zu sprechen haben, aus ermangelden nachrichten von den theel-rechten oder alten theel-gebraͤuchen nicht gleichsam gezwungen werden ... unrechte ausspruͤche ergehen zu lassen1759 Wenckebach,JusTheel. Einl. 10
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in Ostfriesland gilt noch ein besonderes recht, das theel-recht ... ein im Norder- und Berummer amte belegener district von ungefaͤhr 2000 diematen heißt das theel-land, und wird von einer uralten societaͤt ... besessen1805 Wiarda,Asegab. Einl. 51