Theelsache, f.
Theelsache, f.
Theele (I) oder Theelacht (I) betreffende Angelegenheit, Rechtsstreitigkeit
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also wird auch von den decidirten ... theel-sachen nicht appeliret1585 Wenckebach,JusTheel. 88
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obzwarn zu verschiedenen mahlen wegen theel-sachen am hoffgerichte streit erwachsen, so ist jedoch jederzeit fundamentum decisionis entweder auff special zwischen partheyen errichtete contracte gesetzet, oder sonsten die sache also beschaffen ..., daß bey deren entscheidung die consuetudines thelalsticas zu consideriren unnöthig befunden worden1661 Wenckebach,JusTheel. 108
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daß diejenige, welche in theel-sachen recht zu sprechen haben, aus ermangelden nachrichten von den theel-rechten oder alten theel-gebraͤuchen nicht gleichsam gezwungen werden in vorkommenden theel-sachen unrechte ausspruͤche ergehen zu lassen1759 Wenckebach,JusTheel. Einl. 10