Theelwesen, n.
Theelwesen, n.
Gesamtheit der Regelungen und Gewohnheiten der Theelacht (I)
vgl.
Theelrecht
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damit dem theelwesen keine gefährliche consequentz zugezogen werden mögte, [muss beklagter] ... an die hoch-fürstliche ostfriesische hoff-cantzeley [appelliren]1671 Wenckebach,JusTheel. 120