Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Theologie

Theologie

, f.

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(va. christliche) Religionswissenschaft
  • [niemand sol] zu einem superintendenten ampt ... angenommen und bestedigt werden, er ... hab zum wenigstens einen gradum in der theology 
    1576 JbBrschw. 42 (1961) 78
  • theologie: die wissenschafft goͤttlicher dinge und der goͤttlichen schrifft
    1687 Nehring,Man.3 759
  • daß keine ... candidaten der theologie zu kantzelvortraͤgen und probe-predigten zugelassen werden sollen
    1718 Scotti,Cleve II 930
  • die theologie enthält [im Unterschied zum ius canonicum] nichts directes wider den staat, sondern schadet nur durch eine schlechte moral und leichtsinnige, unnütze sätze
    1773 Josephinismus II 186
  • studenten der theologie duͤrfen keine wechselbriefe ... ausstellen
    1794 Hartmann,WürtGes. III 77
  • [bischöfe müssen] sämmtlich doctoren der theologie sein
    1808 ZKirchR. 1 (1861) 336
unter Ausschluss der Schreibform(en):