Theoretiker, m.

(Rechts-)Wissenschaftler, der sein Forschungsgebiet abstrakt und ohne Einbeziehung der Praxis bearbeitet
  • mag denn der absolute theoretiker zum entwerfen, zum ausfuͤhren der leidige praktiker besser seyn - wirklich gut ist nur der, der beides vereinigt
    F.J. Kinsky, Elementarbegriffe von Dienstsachen (Wien 1733) 245
  • bloße theoretiker in den kammeral-wissenschaften
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 398 Faksimile
  • zu welcher dieser classen gehoͤren die erbmeier-guͤter? ... die untersuchung dieser frage [ist] nicht bloß fuͤr den theoretiker von interesse
    1803 Gesenius,Meierrecht II 105 Faksimile
  • zwar ist auch hier die majoritaͤt der theoretiker fuͤr die voͤllige freiheit des handels, die der practiker aber dagegen
    1804 v.Berg,PolR. IV 565 Faksimile