Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Theriaksträger

Theriaksträger

, m.

wie Theriakskrämer 
  • es soll auch den landfarern, so man zanbrecher, tyriax- vnd wurtzlentraͤger vnd kraͤmer nennt, dergleichen wahren, so zu der laibartzney von jhnen fail gehabt ..., das failhaben in vnser oberkeit abgestrickt sein
    WürtLO. 1621 S. 789
  • es soll auch den landsfahrern, welche man ... theriaks- oder wuͤrtzel-traͤger zu nennen pflegt, dergleichen waaren ... in unserer obrigkeit ... zu verkauffen hiemit gaͤntzlich abgestrickt seyn
    1715 BadLO. 151