Thesaurarei, Thesaurarie, f.

Finanz- und Vermögensverwaltung, insb. einer geistlichen Einrichtung; Posten, Stellung eines Thesaurars
bdv.: Thesaurei
  • die personen, so je zur zeit das decanat und thesaurarey ... mit den annectirten canonicaten und praͤbenden haben ..., sollen verpflichtet und schuldig seyn, bey der kirchen C. ... zu residiren
    1569 Dähnert,Samml. I 293
  • so muß der thesaurarius von denen einnahmen und ausgaben, zur thesaurarie gehoͤrig, zu capitul auch rechnung thun
    um 1650 Staphorst,HambKG. I 2 S. 505 Faksimile
  • bursarius laͤsst von den drey meß-haͤusern und aus der thesaurarie die zinsen von den eingekommenen statuten-geldern einsammlen, und distribuiret dieselbe unter alle capitularen
    um 1650 Staphorst,HambKG. I 2 S. 510 Faksimile