Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Thronfolge
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thronen
Thronerbe
Thronfolge
, f.
1Nachfolge (XI) in der Herrschaft, Regierung
- wormit dieser actus mit allgemeiner zufriedenheit zum heyl und aufrechthaltung saͤmtlicher erb-koͤnigreichen und landen auch zu derenselben sicherer erb- und thron-folge begangen worden1719 Faber,Staatskanzlei 33 S. 738
- [von den reichts-staͤnden wurde] eine deputation oder geheime committe zu anderweitiger einrichtung der thron-folge angeordnet1751 Hempel,StaatsLex. I 1 S. 206
- regulirung der thronfolge in den erbreichen1777 Moser,VölkerR. 65Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann aber diese ordnung der weiblichen thronfolge durch rechtskraͤftige vertraͤge anders eingerichtet wird, ist es ... ausnahme von der regel1777 Moser,VölkerR. 67Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)