Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Thronfolge

Thronfolge

, f.

1Nachfolge (XI) in der Herrschaft, Regierung
  • wormit dieser actus mit allgemeiner zufriedenheit zum heyl und aufrechthaltung saͤmtlicher erb-koͤnigreichen und landen auch zu derenselben sicherer erb- und thron-folge begangen worden
    1719 Faber,Staatskanzlei 33 S. 738
  • [von den reichts-staͤnden wurde] eine deputation oder geheime committe zu anderweitiger einrichtung der thron-folge angeordnet
    1751 Hempel,StaatsLex. I 1 S. 206
  • regulirung der thronfolge in den erbreichen
    1777 Moser,VölkerR. 65
  • wann aber diese ordnung der weiblichen thronfolge durch rechtskraͤftige vertraͤge anders eingerichtet wird, ist es ... ausnahme von der regel
    1777 Moser,VölkerR. 67
unter Ausschluss der Schreibform(en):