Thronfolger, m.

Nachfolger (I) in Herrschaft und Regierung; insb. als Thronerbe
  • koͤnigs Alboini thron-folger Clephis regierte nur ein jahr und fuͤnff monaten
    1689 Valvasor,Krain IV 2 S. 239 Faksimile
  • begab sich der thron-folger, in gesellschafft des koͤnigs, unter anfuͤhrung des ober-hof-marschalls und der saͤmmtlichen reichs-raͤthe, auf den reichs-saal
    1751 Hempel,StaatsLex. I 1 S. 497
  • was massen der koͤnig von Preußen neue krieges-anstalten machte, so keinen andern endzweck haͤtten, als dem schwedischen thron-folger zur souverainitaͤt zu verhelffen
    1756 Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 1024 Faksimile
  • ein roͤmischer koͤnig ist in der that nichts anderes, als was man in andern wahl-reichen einen thron-folger und in erb-reichen einen cron-printzen zu nennen pfleget
    1777 Moser,VölkerR. 24 Faksimile
  • durch die pacta conventa ist es ausgemacht, daß beym leben des regierenden koͤnigs, kein thronfolger ernannt werden solle
    Minerva 1794, 3 S. 27