Tiebuch, n.
Tiebuch, n.
Buch mit Protokollen von Verhandlungen auf dem Tie (I)?
vgl.
Denkelbuch,
Gerichtsbuch (I)
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ist innen [Vormündern] sonderlich vom erbaren rade auferlegt, by das tiggebuch zu gehen, und was hiebevorens dem kinde zugeschichtet, sollichs sich vorlesen zu laessenAnf. 17. Jh. ZSoest 26 (1909) 25