(Tiefeherr), m.

Ratsherr, der mit der Aufsicht und Instandhaltung der Elbe-Fahrrinnen und des Hamburger Hafens betraut ist
  • düpe: wird den düpeherren committiert, gute ordnung darüber aufzurichten und ... zu halten
    1644 Voigt,BeitrHambVwg. I 33
  • die duͤpe-herren, welche auch haven-herren zu nennen sind, weil sie sich mit untersuch- und bestrafung derjenigen vergehen befassen, die zu schaden der Elb-tiefe gereichen
    1768 HambGSamml. VI 405 Faksimile