(Tiefeherr), m.
(Tiefeherr), m.
Ratsherr, der mit der Aufsicht und Instandhaltung der Elbe-Fahrrinnen und des Hamburger Hafens betraut ist
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düpe: wird den düpeherren committiert, gute ordnung darüber aufzurichten und ... zu halten1644 Voigt,BeitrHambVwg. I 33
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die duͤpe-herren, welche auch haven-herren zu nennen sind, weil sie sich mit untersuch- und bestrafung derjenigen vergehen befassen, die zu schaden der Elb-tiefe gereichen1768 HambGSamml. VI 405 Faksimile