Tiefgeld, n.

auch Tiefe-
Ausgaben für Pflege einer Wasserstraße; Gebühr für die Nutzung einer Fahrrinne
  • mit dem beding: ... dass solche gelder von den schiffern kunftig als düpegelt von schiff und gut eingebracht und zu einnahm und ausgab derohalben etliche von des erbaren rats darzu deputirten [aufgenommen werden]
    1609 Rigafahrer 253 Faksimile
  • ob zwar in dieser ... concessio ... der tieff-, pfahl- und brücken-gelder nicht erwehnet, so soll doch dadurch [an der gerechtigkeit nichts benommen seyn]
    1674 Westphalen,Mon. IV 1238 Faksimile
  • muͤssen die ein- und ausgehenden beladenen und unbeladenen schiffe ... gewisse abgaben an ungeld, mastgeld, armengeld, tiefgeld und paßgelder, welche zusammen schifsungelder genannt werden, bezahlen
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 307 Faksimile
  • [zu ersatz der kosten der aufräumung werde] ein gewisses tiefgeld von den die Krams passirenden schiffen bestanden
    1803 SammlPommGes. I 41
  • [Pommern, eingang seewärts:] der seezoll oder licent: ... last-, tief-, paß- und boyegeld
    1814 Mamroth,PreußStaatsBest. 360 Faksimile