Tilgung, f.
Tilgung, f.
I
Ausrottung (von Tieren), Bekämpfung
vgl.
tilgen (I)
-
daß dergleichen raub-thiere und raub-voͤgel vertilget und ausgerottet werden, als befehlen ... koͤnigliche majestaͤt ... saͤmbtlichen forst-bedienten, ... sich auf tilgung dergleichen thiere und voͤgel mit mehrern fleiß in ihren revieren zu appliciren1718 CCMarch. IV 1 Sp. 678 Faksimile
-
zur tilgung der sperlinge soll ein jeder voll- und halbbauer 24, ein jeder kossate, handwerksmann, einlieger und hirte 12 sperlingskoͤpfe seiner obrigkeit um michaelis einliefern1788 Gadebusch,Staatskunde II 37 Faksimile
II
Ungültigmachung (einer Urkunde)
vgl.
tilgen (III)
-
hebben in delginge der schrift bewilliget1573 LübOStB. 378
-
wuͤrde er [Gläubiger] auch auf ergangene citation nicht erscheinen noch seine verschreibung tilgen lassen, so sollen doch unsere gerichts-befehlhabere, von amtswegen zu verhuͤtung kuͤnftiger unrichtigkeit und nachmahnung, solche tilgung befehlen und ins werk setzen1577/83 LünebRef. 669 Faksimile
III
von Schulden: (restloses) Abbezahlen; von Kosten: Deckung
vgl.
tilgen (IV)
-
zu tilgung dises starcken postens1698 Moser,StaatsR. 39 S. 60 Faksimile
-
zur tilgung solcherley zehrungskosten1760 Schaab,GJudMainz 385 Faksimile
-
tilgung der ... schuldpoͤste1761 SystSammlSchleswH. II 1 S. 262 Faksimile
-
daß ihr vermoͤgen zu tilgung ihrer passiven zwar hinreiche1799 Bewer,Rechtsfälle V 212 Faksimile
-
tilgung der helvetischen schulden1803 QbSchweizVG. 203
-
daß für die tilgung der verzinslichen staatsschuld eine ... kasse errichtet werde, von welcher alle ... zur schuldentilgung ... gewidmete ... zuflüsse verrechnet ... werden sollen1806 Kropatschek,KKGes. 21 S. 542
-
an der tilgung aller schulden der christlichen gemeinden ihres orts [nehmen die Juden keinen theil]1809 SammlBadStBl. I 681 Faksimile
-
durch tilgung der schuld hoͤrt das pfandrecht auf1811 ÖstABGB. § 469 Faksimile
IV
Aufhebung, Abschaffung
vgl.
tilgen (II)
-
(moderation) ermaͤßigung oder niederschlagung (gaͤnzliche tilgung) der gesetzwidrigen gebuͤhren1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 152 Faksimile