Tilgung, f.

I Ausrottung (von Tieren), Bekämpfung
  • daß dergleichen raub-thiere und raub-voͤgel vertilget und ausgerottet werden, als befehlen ... koͤnigliche majestaͤt ... saͤmbtlichen forst-bedienten, ... sich auf tilgung dergleichen thiere und voͤgel mit mehrern fleiß in ihren revieren zu appliciren
    1718 CCMarch. IV 1 Sp. 678 Faksimile
  • zur tilgung der sperlinge soll ein jeder voll- und halbbauer 24, ein jeder kossate, handwerksmann, einlieger und hirte 12 sperlingskoͤpfe seiner obrigkeit um michaelis einliefern
    1788 Gadebusch,Staatskunde II 37 Faksimile
II Ungültigmachung (einer Urkunde)
  • hebben in delginge der schrift bewilliget
    1573 LübOStB. 378
  • wuͤrde er [Gläubiger] auch auf ergangene citation nicht erscheinen noch seine verschreibung tilgen lassen, so sollen doch unsere gerichts-befehlhabere, von amtswegen zu verhuͤtung kuͤnftiger unrichtigkeit und nachmahnung, solche tilgung befehlen und ins werk setzen
    1577/83 LünebRef. 669 Faksimile
III von Schulden: (restloses) Abbezahlen; von Kosten: Deckung
IV Aufhebung, Abschaffung