Tischdiener, m.

Mann, der bei Tisch bedient; auch als höfisches Amt
  • [zu jeder hochzeit] soll auch ein itzlicher nicht mehr als zween tisch-diener ... vor einen jeden tisch zu verordnen ... haben
    1551 CCMarch. V 1 Sp. 28 Faksimile
  • so unsere gnedige herschafft by der geselschafft ist, und essen von hoff getragen wurden, so sollent der herrschafft essen und hof, die vor den herrn uffgehebt werdent, deßgleichen der edlen speiß, allen ürten gesellen die zuo tisch sitzendt dargebotten werden, ußgenommen, das so die herrschafft den truchsäßen und tischdienern zuvor aus, oder einem edelmann für sich selbs zu sonnderheyt nebendt sich zethunde, und zebehalten befülhe
    16. Jh.? Cordes,Stuben 211
  • das ... niemants an sölliche uffrittmäler sölle berůfft noch geladen werden, dann nur die jenigen, welche ... mit dem g'ritt rytten werdent (doch harnister und tischdyener ußgesetzt)
    1613/43 BernStR. V 225 Faksimile