Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischgang

Tischgang

, m.

Verköstigung von Tischgängern 
  • was nuhn zu solcher haushaltung gehört, als dürr fleisch, butter, speckh, holtz und licht, das soll alles durch den oeconomum von solchem dischgang und desselben wöchentlichen einkomen bestellet und erhalten ... werden
    1558 HeidelbUnivStat. 144