Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischgerät

Tischgerät

, n.

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Geschirr und Besteck für den Gebrauch bei Tisch (II) 
  • einer bett-meisterinn werden auch etliche maͤgde gehalten, welche die bette alle tage bey hoffe machen, das bett-geraͤthe monatlich, auch wol das tisch-geraͤthe, vnnd vor die fuͤrstl. herrschafft selbst waschen muͤssen, wo nicht darzu eigene wasch-maͤgde bestellet seind
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 272
  • wer etwas von tischgeräthe beschädigen wirdt, soll den schaden ersetzen undt noch darzu willkührlich gestrafet werden
    1670 MittSchulg. 8 (1898) 357
  • das heergewedde besteht aus dem besten pferde, ... kleidung ..., dem tischgeraͤthe 
    1785 Fischer,KamPolR. I 496
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