Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischgerät
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Tischergeselle
Tischergilde
Tischerhandwerk
Tischerinnung
Tischfischer
Tischgang
Tischgänger
Tischgefälle
Tischgeld
Tischgenosse
Tischgerät
, n.
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Geschirr und Besteck für den Gebrauch bei Tisch (II)
vgl.
Tafelsilber
- einer bett-meisterinn werden auch etliche maͤgde gehalten, welche die bette alle tage bey hoffe machen, das bett-geraͤthe monatlich, auch wol das tisch-geraͤthe, vnnd vor die fuͤrstl. herrschafft selbst waschen muͤssen, wo nicht darzu eigene wasch-maͤgde bestellet seindSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 272
- wer etwas von tischgeräthe beschädigen wirdt, soll den schaden ersetzen undt noch darzu willkührlich gestrafet werden1670 MittSchulg. 8 (1898) 357
- das heergewedde besteht aus dem besten pferde, ... kleidung ..., dem tischgeraͤthe1785 Fischer,KamPolR. I 496Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)