Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischgroschen

Tischgroschen

, m.

eine Abgabe an den Pfarrer (für seine Verpflegung)
  • was sonsten die alten gewöhnlichen accidentien von opfern, ... tischgroschen oder sonsten anreichet, werden sich frome pfar-kinder der gebür, desgleichen auch die seelsorger sich gegen den gar armen ... wol christlich zu erzeigen wissen
    1584 Schlesien/Sehling,EvKO. III 481
  • offertorium und tischgroschen sind fixirt
    1742 SchlesDorfU. 238