Tischherr, m.
Tischherr, m.
wie Tischwirt
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[ein tischgennger soll] dieselbige tage, so lanng er vom tisch geblibenn, vollige bezalen, so er aber sein ausbleiben dem tischherrn zu rechter zeitt zu wißen gemacht, ... nicht1583 Reyscher,Ges. XI 3 S. 174
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[das keinem studenten] von einigem tischherren lenger und mehr als auf vier wochen geborget werden solle1620 GQProvSachs.² IV 39