Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischlänge
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, f.
in Ulm: ein Längenmaß für gewebtes Tuch, entspricht 22 Ellen
- das der geschworen knecht ... mit dem tisch und kainer eln messen soll dergestalt, so oft er ain lengin mit dem tisch mess, das er hinden und vornen stupfen, so lang das tuch ist, also das allwegen die tischlengin, das ist 22 elen, hinden und vornen gestupft werden söllen1508 Nübling,UlmBaumwollw. 87