Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischleingeld
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Tischkostgänger
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Tischlehen
Tischleingeld
, n.
in Bern: an Ostern an die Kinder ausgeteiltes kleines Geldgeschenk der Obrigkeit
- das tischligelt niemand dann den kinden zů geben1510 ArchBern 16 (1902) 635