Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischleramt
Artikel davor:
Tischgut
Tischheller
Tischherr
Tischkandel
Tischkostgänger
Tischlaken
Tischlänge
Tischlehen
Tischleingeld
Tischler
Tischleramt
, n.
wie Tischlerzunft
- wie dann dies tischler-amt, bei solchen frembden meistern, gesellen und andern außer amts, solche hövel- oder schnitger-werck zu treiben nicht verstatten1697 Beccau,Husum 367
- das ambt der tischler hieselbsten, ihres ambts gewohnheit, soviel die gesellen betrifft, welche sie von dem tischler ambte zu S. ... erhalten1733 Kolz,LütjenbHandw. 134
- sollte ... ein zimmer-meister gehubelte arbeit zu verfertigen sich anmaßen, so soll der werth sothaner arbeit dem tischler-amt anheim fallen1746 CCHolsat. III 1058Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [feuer-löschungs-anstalten:] 24 vom tischler- und schmiede-amte drucken bey der sprütze1771 HannovGBl. 8 (1905) 60