Tischlerarbeit, f.
Tischlerarbeit, f.
I
von Tischlern herzustellende Ware; Tischlerwerk
-
es soll auch kein fremder oder bürger in mehrbesagter stadt H. tischler-arbeit verkaufen ausser den beyden jahrmärckten1697 Beccau,Husum 370
-
sollen auch keine bildhauer, orgel-bauer, instrument-macher ... noch andere, tichler arbeit zu verfertigen sich unterstehen1734 CCMarch. V 2 Anh. 75 [hierher?] Faksimile
-
in W. soll ... nur den tischlern mit alter tischler-arbeit zu handeln verstattet seyn1757 CCHolsat. Nebenbd. II 1716 Faksimile
II
Tätigkeit eines Tischlers
bdv.:
Tischlerhandwerk (II)
-
überschlag ... die mahler, dischler und bilthauer arbeith betr.1680 JbWien 10 (1952/53) 222 [hierher?]
-
ein wagenfabrikant z.b. kann in seiner werkstaͤte alle ... tischler- ... und andere arbeit [ohne besondere gewerbescheine] besorgen lassen, die zur verfertigung seiner wagen gehoͤrtPreußGS. 1811 S. 270