Tischlergeselle, m.

Geselle (IV 1) in der Tischlerzunft
  • tischlergesellen ... bitten inen die faßnachtkurzweil heüriges jar zuvergonnen
    1609 BayrJbVk. 1958 S. 114
  • [die Regelung, dass] der tischlergesell muß auch verheyrath sein, ist zu verändern
    1660 JbWien 10 (1952/53) 191
  • derer tischler gesellen articuln oder ambts-gewohnheiten
    1733 Kolz,LütjenbHandw. 134
  • wenn auch ein bildhauer, orgel- oder instrument-macher die tischler-innung nicht gewonnen, sol er nicht befugt seyn, einen tischler-gesellen zu sich zu nehmen
    1734 CCMarch. V 2 Anh. 76 Faksimile
  • daß ... unter den zahllosen schneider-, schuster- und tischlergesellen, die, ehe sie meister werden, heyrathen, und dadurch ein sicheres fortkommen, mit einem aͤusserst prekaͤren ... erwerb vertauschen, ... am haͤufigsten armuth entsteht
    1804 v.Berg,PolR. IV 694 Faksimile