Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischlergeselle
Artikel davor:
Tischherr
Tischkandel
Tischkostgänger
Tischlaken
Tischlänge
Tischlehen
Tischleingeld
Tischler
Tischleramt
Tischlerarbeit
Tischlergeselle
, m.
Geselle (IV 1) in der Tischlerzunft
bdv.:
Tischergeselle,
Tischmachergeselle
- tischlergesellen ... bitten inen die faßnachtkurzweil heüriges jar zuvergonnen1609 BayrJbVk. 1958 S. 114
- [die Regelung, dass] der tischlergesell muß auch verheyrath sein, ist zu verändern1660 JbWien 10 (1952/53) 191
- derer tischler gesellen articuln oder ambts-gewohnheiten1733 Kolz,LütjenbHandw. 134
- wenn auch ein bildhauer, orgel- oder instrument-macher die tischler-innung nicht gewonnen, sol er nicht befugt seyn, einen tischler-gesellen zu sich zu nehmen1734 CCMarch. V 2 Anh. 76Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß ... unter den zahllosen schneider-, schuster- und tischlergesellen, die, ehe sie meister werden, heyrathen, und dadurch ein sicheres fortkommen, mit einem aͤusserst prekaͤren ... erwerb vertauschen, ... am haͤufigsten armuth entsteht1804 v.Berg,PolR. IV 694Faksimile - in Google Books