Tischlergeselle, m.
Tischlergeselle, m.
Geselle (IV 1) in der Tischlerzunft
bdv.:
Tischergeselle,
Tischmachergeselle
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tischlergesellen ... bitten inen die faßnachtkurzweil heüriges jar zuvergonnen1609 BayrJbVk. 1958 S. 114
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[die Regelung, dass] der tischlergesell muß auch verheyrath sein, ist zu verändern1660 JbWien 10 (1952/53) 191
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derer tischler gesellen articuln oder ambts-gewohnheiten1733 Kolz,LütjenbHandw. 134
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wenn auch ein bildhauer, orgel- oder instrument-macher die tischler-innung nicht gewonnen, sol er nicht befugt seyn, einen tischler-gesellen zu sich zu nehmen1734 CCMarch. V 2 Anh. 76 Faksimile
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daß ... unter den zahllosen schneider-, schuster- und tischlergesellen, die, ehe sie meister werden, heyrathen, und dadurch ein sicheres fortkommen, mit einem aͤusserst prekaͤren ... erwerb vertauschen, ... am haͤufigsten armuth entsteht1804 v.Berg,PolR. IV 694 Faksimile