Tischlerhandwerk, n.
Tischlerhandwerk, n.
I
wie Tischlerzunft
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ordnung ... des kleinschnitzler oder tischler hantwerks1607 MünsterGew. 443 Faksimile
II
Tätigkeit, Gewerbe eines Tischlers
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C.E. ist sein lebtag ... seines tischlerhantwerks abgewartet1602 ZSchwabNeuburg 54 (1941) 146
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zimmerleute, mauerleute, müller und dergleichen, die das tischler-handwerck von ehrlichen meistern nicht gelernet, noch die drey lehr-jahre ausgestanden haben, weniger darauf gewandert, sollen in unser stadt ... kein schnitger- und hövelwerck treiben1697 Beccau,Husum 367
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wer nun die tischler-innung ... nicht gewonnen, ... dem sol auch das tischler-handwerck [zu treiben nicht erlaubet seyn]1734 CCMarch. V 2 Anh. 75 Faksimile
III
wie Tischlerarbeit (I)
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tischlerhandwerk oder instrument zu machen1552 Wustmann,LeipzMusikg. I 67