Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischlerzunft

Tischlerzunft

, f.

Handwerkskorporation, Gilde der Tischler 
  • Mariam hat die tischler-zunfft auff ihren fahn erkohren
    Crackauer Schreib-Calender (1700) E ijv
  • so hatten sich die schnittger, das ist die tischler- oder schreiner-zunfft, wegen privat-streitigkeiten von einiger zeit her in zwey theile gesondert
    1702 Theatrum Europ. 16 (1717) 790
  • so kame die tieschler-zunft zusammen, dann sie mit 2 gesellen einen handel auszumachen hatten
    1730 ArchKulturg. 5 (1907) 37
  • morgensprache der tischler-zunft 
    1738 CCHolsat. III 659
  • wenn ein tischler-gesell, er seÿe eines meisters sohn oder nicht, beÿ der tischler-zunft unser hauptstadt Laybach meister werden wolte, er habe gleich inn- oder ausser landes, jedoch redlich sein handwerk gelehrnet und wenigst drey jahr demselben nachgewandert, der soll sich ... anmelden
    1755 Schumi,Arch. II 68
  • es ist die einfuhr aller ... tischlerwaaren nach Prag ... gestattet, ... daß auch hievon die prager tischlerzunft unter einem durch den prager magistrat verstaͤndiget wurde
    1796 Kropatschek,KKGes. VIII 5