Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischlerzunft
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Tischleramt
Tischlerarbeit
Tischlergeselle
Tischlerhandwerk
Tischlerin
Tischlerwerk
Tischlerzeche
Tischlerzunft
, f.
Handwerkskorporation, Gilde der Tischler
bdv.:
Tischergilde,
Tischerhandwerk,
Tischerinnung,
Tischleramt,
Tischlerhandwerk (I),
Tischlerzeche,
Tischmacherhandwerk (I)
- Mariam hat die tischler-zunfft auff ihren fahn erkohrenCrackauer Schreib-Calender (1700) E ijv
- so hatten sich die schnittger, das ist die tischler- oder schreiner-zunfft, wegen privat-streitigkeiten von einiger zeit her in zwey theile gesondert1702 Theatrum Europ. 16 (1717) 790
- so kame die tieschler-zunft zusammen, dann sie mit 2 gesellen einen handel auszumachen hatten1730 ArchKulturg. 5 (1907) 37
- morgensprache der tischler-zunft1738 CCHolsat. III 659Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn ein tischler-gesell, er seÿe eines meisters sohn oder nicht, beÿ der tischler-zunft unser hauptstadt Laybach meister werden wolte, er habe gleich inn- oder ausser landes, jedoch redlich sein handwerk gelehrnet und wenigst drey jahr demselben nachgewandert, der soll sich ... anmelden1755 Schumi,Arch. II 68
- es ist die einfuhr aller ... tischlerwaaren nach Prag ... gestattet, ... daß auch hievon die prager tischlerzunft unter einem durch den prager magistrat verstaͤndiget wurde1796 Kropatschek,KKGes. VIII 5