Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischmacher
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Tischmacher
, m.
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wie Tischler
- dyschmekerum 1400 Braunschweig/Åsdahl-Holmberg,NdHdw. 196
- in tischmachers huß1484 Argovia 67 (1955) 317
- das man maister H.W., den tischmacher, solle laßen das holtzwerck zu solchen orgeln machen1515 SchrBodensee 63 (1936) 77
- [Übschr.:] satz und ordnung die zimerlüt, tischmacher, stainmetzel, murer und tecker belangende1520 KonstanzWirtschR. 118
- diewyl bildthauwer und dischmacher als vyl und für ein handtwerckh geachtet wird und sein soll, [haben unser meister erkhant,] daß ... beide handtwerckh, alls das machen mögen, so jetweder theil zumachen und meniglich damit zu versorgen getruwt1526 Basel/Hellwag,Tischler 78
- die gemaine zunft [habe] ettliche geschennckte hanndtwerckh als huttmacher, ferwer, tischmacher1582 SchweizArchVk. 44 (1947) 257