Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischmacherarbeit

Tischmacherarbeit

, f.

wie Tischlerarbeit (I) 
  • in den bauzeddel soll aber kein ander tischmacherbeit [!] aufgenommen werden denn allein das täfelwerk in den stuben
    1598 Geschfrd. der 5 Orte 101 (1948) 165
  • rahmen von sauberer tischmacherarbeit 
    1678 FreibDiözArch. 23 (1893) 11