Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischmaß

Tischmaß

, f., n.

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(geeichtes) Messgefäß für in der Gaststätte servierte alkoholische Getränke (iU. zum Verkauf außer Haus)
  • ein geleiche tischmass, die bei allen burgern geleich gehalten und ... durch die obrigkait ziment werden solle
    1531 OÖsterr./ÖW. XII 384
  • in dasselb nachthäting sollen alle würth der herrschaft S. ihr zapf- und tischmass bringen und gegen der lantmass durch eines vogts anwalt gefacht werden
    um 1560 NÖsterr./ÖW. IX 836
  • welcher würth oder leutgeb ain fail drinken es seie wein, pier oder möth hat, soll ain ietwedern nachbarn die außmaß geben; gibt er ihm aber die dischmaß, soll er ihme ain kandl umb zween pfening rechter geben
    1582 OÖsterr./ÖW. XIV 205
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