Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischnahrung

Tischnahrung

, f.

Versorgung mit Essen und Trinken
  • [mutter hat von mir zu geniessen] einen würdigen winkhl in der stuben, zur wohnung die obere stube, die tischnahrung so gut ichs ... gehaben werde
    1664 Crailsheim,Amerang 94