Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischner
Artikel davor:
Tischlerzunft
Tischmacher
Tischmacherarbeit
Tischmachergeselle
Tischmacherhandwerk
Tischmacherin
Tischmacherwerk
Tischmaß
(Tischmeister)
Tischnahrung
Tischner
, m.
wie Tischler
- item maertt: carnifex aydm x ß, von K. fleischakker ix ß x d., tischnernn von E. iv ß xv d., pinter ze M. 1 ℔1415 BlNÖLk.2 17 (1883) 292
- [da] sonst weder die geldcontribution in die schantze noch die belohnung vor die ... soldaten zu erlangen, ... so wird von schmieden, wagnern, tischnern vnd andern handwerkern zu Deßaw noch ein großes liquidiret1630 Krause,AnhaltUrk. I 679
- nun stecket zwar nach der tischner dritten articul die muth-zeit im jahrarbeiten, an sich aber ... wird zum muthen keiner gelassen, so das jahr nicht gearbeitet1722 Beier,HdwLex. 301Faksimile - in Google Books