Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischordnung

Tischordnung

, f.

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I Sitzordnung, hierarchische, dem 1Rang der Gäste folgende Sitzplatzanordnung bei Tisch; zT. mit Bestimmungen über die Anzahl der Bedienenden
  • kgl. mt. tischordnung: ainen ansehenlichen steblmaister, ... fürschneider vier, ... muntschenken vier
    1527 Fellner-Kretschmayr II 109
  • tischordnung bey dem kaͤiserl. mahl bey der croͤnung
    Theatrum Europ. 8 (1693) Reg. Rrrrr iijv
  • wenn es einmahl zur tischordnung und zum hausgesetz geworden ist, daß eine jede person der tischgesellschaft ihren bestaͤndigen sitz oder stelle bey tische haben und unveraͤndert behalten muß
    1779 Krünitz,Enzykl. XVII 658
II
Regelwerk über das Verhalten bei Mahlzeiten
  • imgleichen wir dann auch, wie es mit dem speisen, beides, der praeceptorn und knaben, ... zuhalten, zusambt einer tisch ordnung, begriffen und dem vorwalter und küchenschreiber zustellen laßen
    1607 SchulO.(Vormbaum) II 68
unter Ausschluss der Schreibform(en):