Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischwirt
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Tischtuch
(Tischwart)
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Tischwerk
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, m.
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Gastgeber von Tischgängern
bdv.:
Tischherr
- was in zu ehren iren studiis geboret, also ausdrucklichen genamet: was sie alle woche einem dischwirte dischgelt ... haben mussen1577 ArchKulturg. 6 (1908) 81
- [abgestellet werden soll, dass] tisch-wirthe ... von denen tisch-gaͤngern an angebuͤnden, jahrmaͤrckten und neu-jahrs-geschencken ... so viel hinweg nehmen, davon die tisch-gaͤnger noch eine geraume zeit sonst zehren ... koͤnnen1668 CAug. I 988Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [studenten betriegen] wenn sie ihre hauß- und tisch-wirthe anfuͤhren ... sie koͤnten sich noch nicht wohl resolviren, ... immittelst aber heimlich um ein anderes hospitium ... umthun1721 Hönn,Betrugslex.1 I 410
- keinem tisch-wirte [sollen] mehr als einer oder hoͤchstens zwey tische zu speisen gegeben werden1734 BrschwLO. I 734Faksimile - in Google Books
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