Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischwirtin

Tischwirtin

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Gastgeberin von Tischgängern 
vgl. Tischwirt
  • ob nun gleich der herr haus und tischwirth und die frau tischwirthin an vaͤterlicher und muͤtterlicher vorsorge, verpflegung und wartung ... nichts ermangeln lassen
    A. Calov, Triplex Schola Filiorum Dei (Wittenberg 1666) J 4v
  • tischrecht ist ein der gewohnheit nach eingefuͤhrtes honorarium und gewisses gratial, insgemein in einer zinnernen kanne und silbernem loͤffel bestehend, so ein tisch-pursche bei seinem antritt der tischwirthin mitzubringen ... pfleget
    1715 Frauenzimmerlex. 2026
unter Ausschluss der Schreibform(en):