Tischwirtin, f.
Tischwirtin, f.
Gastgeberin von Tischgängern
vgl.
Tischwirt
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ob nun gleich der herr haus und tischwirth und die frau tischwirthin an vaͤterlicher und muͤtterlicher vorsorge, verpflegung und wartung ... nichts ermangeln lassenA. Calov, Triplex Schola Filiorum Dei (Wittenberg 1666) J 4v
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tischrecht ist ein der gewohnheit nach eingefuͤhrtes honorarium und gewisses gratial, insgemein in einer zinnernen kanne und silbernem loͤffel bestehend, so ein tisch-pursche bei seinem antritt der tischwirthin mitzubringen ... pfleget1715 Frauenzimmerlex. 2026