Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischzeit

Tischzeit

, f.

Essenszeit
  • umb grosse tisch zeit vormittag
    1445 Pilgerreisen 88
  • wann der amtmann zu tischzeit wieder zu haus seyn kann, daß er eine solche person ... ausser gericht hinaus fuͤhren und einen ganzen oder halben tag zubringen muͤßte, soll ihme nach gestalt des weiten wegs die ganze oder halbe zehrung folgen
    1774 Wagner,Civilbeamte I 168