Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Titularbediente
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Tischwirtin
Tischzeit
Tischzucht
(Tissung)
Titel
Titelbischof
Titelbuch
Titelritter
Titular
Titularbediente
, m.
Inhaber eines höfischen Amtstitels ohne Amtspflichten und Besoldung
vgl.
Titel (III),
Titularrat
- belangend ... unsere officierer bey der militz, imgleichen die titular-bediente, so keine gewisse besoldung haben ... da haben wir ein absonderliches reglement verfassen [lassen]1691 CCMarch. IV 5 Sp. 153Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- titular-bediente ... sind solche bedienten bey hofe, welche zwar den titul fuͤhren, aber nicht das amt und die besoldung wuͤrklich geniessen1762 Hellfeld IV 2493Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß besagter obercommissarius v.L. als ein bloßer titular-bedienter ... auch in personalibus unter seiner, des magistrats, gerichtsbarkeit in erster instanz stehe1767 Hagemann,PractErört. IV 387Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- [kammer-gericht zu Berlin:] als das hoͤchste gericht und tribunal der churlande betrachtet, stehen unter seiner jurisdiction ... alle in der M. ... domicilirende koͤn. raͤthe und titular-bediente1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 317Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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tituliert
Tjost