Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Titularbediente

Titularbediente

, m.

Inhaber eines höfischen Amtstitels ohne Amtspflichten und Besoldung
  • belangend ... unsere officierer bey der militz, imgleichen die titular-bediente, so keine gewisse besoldung haben ... da haben wir ein absonderliches reglement verfassen [lassen]
    1691 CCMarch. IV 5 Sp. 153
  • titular-bediente ... sind solche bedienten bey hofe, welche zwar den titul fuͤhren, aber nicht das amt und die besoldung wuͤrklich geniessen
    1762 Hellfeld IV 2493
  • daß besagter obercommissarius v.L. als ein bloßer titular-bedienter ... auch in personalibus unter seiner, des magistrats, gerichtsbarkeit in erster instanz stehe
    1767 Hagemann,PractErört. IV 387
  • [kammer-gericht zu Berlin:] als das hoͤchste gericht und tribunal der churlande betrachtet, stehen unter seiner jurisdiction ... alle in der M. ... domicilirende koͤn. raͤthe und titular-bediente 
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 317