Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Titulaturbuch

Titulaturbuch

, n.

wie Titularbuch (I) 
  • cantzelisten sind bestellet die schriffliche auffsaͤtze der raͤthe vnd secretarien ins reine zierlich vnd recht vmbzuschreiben, gebuͤhrliche titul eingang vnd schluß, darzu sie eine sonderliche nachricht vnd titulatur-buch bey der cantzeley haben, dazu zu bringen
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 44
  • man wird ... in allen wohlgeordneten canzleyen ein sogenanntes canzley-formular oder titulatur-buch finden, das die curialien enthaͤlt, welche bey ausfertigung in- und außerhalb landes von dem landesherrn und seinen collegien gegen andre oder von diesem gegen jene beobachtet werden
    1793 Bischoff,Kanzlei. I 375