Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Titulaturbuch
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Titulation
Titulatur
Titulaturbuch
, n.
wie Titularbuch (I)
- cantzelisten sind bestellet die schriffliche auffsaͤtze der raͤthe vnd secretarien ins reine zierlich vnd recht vmbzuschreiben, gebuͤhrliche titul eingang vnd schluß, darzu sie eine sonderliche nachricht vnd titulatur-buch bey der cantzeley haben, dazu zu bringenSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 44
- man wird ... in allen wohlgeordneten canzleyen ein sogenanntes canzley-formular oder titulatur-buch finden, das die curialien enthaͤlt, welche bey ausfertigung in- und außerhalb landes von dem landesherrn und seinen collegien gegen andre oder von diesem gegen jene beobachtet werden1793 Bischoff,Kanzlei. I 375Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel