Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tobsucht

Tobsucht

, f.

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Geisteskrankheit, Wahnsinn
  • nach sant vitz tag, do hiezz der burgermaister die cappell zu sant Vit beschliezzen, do erwand die tobsucht an mannen und an wiben
    Anf. 15. Jh. AugsbChr. I 68
  • erhebliche vrsache, die schaͤrff rechtlicher ordnungen ... zulindern: wann eyne verwirckung aus vnwissenheyt ... vnsinnigkeyt, tobsucht, zu notwendiger beschutzunge seines leibes ... vnd die mißthat aus keynem vorgehenden bedencken geschehen
    1565 Damhouder,Praxis 97r
  • todtschlaͤger seiner selbst (ausserhalb die mit unsinnigkeit, tobsucht etc. beladen) sol an den galgen begraben werden
    PreußLR. 1685 Reg. o iijr