Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tobsucht
Tobsucht
, f.
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Geisteskrankheit, Wahnsinn
- nach sant vitz tag, do hiezz der burgermaister die cappell zu sant Vit beschliezzen, do erwand die tobsucht an mannen und an wibenAnf. 15. Jh. AugsbChr. I 68Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- erhebliche vrsache, die schaͤrff rechtlicher ordnungen ... zulindern: wann eyne verwirckung aus vnwissenheyt ... vnsinnigkeyt, tobsucht, zu notwendiger beschutzunge seines leibes ... vnd die mißthat aus keynem vorgehenden bedencken geschehen1565 Damhouder,Praxis 97rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- todtschlaͤger seiner selbst (ausserhalb die mit unsinnigkeit, tobsucht etc. beladen) sol an den galgen begraben werdenPreußLR. 1685 Reg. o iijr