Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tobsüchtigkeit
Artikel davor:
toben
tobend
Tobende
(tobendig)
tobig
Tobigkeit
Tobstüblein
Tobsucht
tobsüchtig
Tobsüchtige
Tobsüchtigkeit
, f.
wie Tobsucht
- wo macht ist vnd freuel, da ist kein will vnd darvmb nit ein ee. desselb wrsach ist von dem tobsuchtigen, der nit verwilligen mag, wen er arbet aus tobsuchtikait, darvmb so mag er nit ein ee machenum 1500 Summa legum 180