Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): tobsüchtiglich

tobsüchtiglich

, adj.

in tobsüchtigem (I) Zustand, tobsüchtig (I) 
  • die natur des erlegten guets ist, das albeg das erlegt guet widergeben werd dem erlegenden. das vehelt in vier vellen. zum ersten wen einer ein schwert offenlich erlegt vnd tobsuchtiglich wider begert
    um 1500 Summa legum 426