Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): tobsüchtiglich
Artikel davor:
tobend
Tobende
(tobendig)
tobig
Tobigkeit
Tobstüblein
Tobsucht
tobsüchtig
Tobsüchtige
Tobsüchtigkeit
tobsüchtiglich
, adj.
in tobsüchtigem (I) Zustand, tobsüchtig (I)
- die natur des erlegten guets ist, das albeg das erlegt guet widergeben werd dem erlegenden. das vehelt in vier vellen. zum ersten wen einer ein schwert offenlich erlegt vnd tobsuchtiglich wider begertum 1500 Summa legum 426