Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tochterkirche
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tobsüchtig
Tobsüchtige
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Tochter
Töchterärmel
(Tochtererbend)
Töchterhaus
Tochterin
Tochterkind
Tochterkirche
, f.
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einer Mutterkirche unterstellte Kirche (I) (ohne eigenen Pfarrer); Filialkirche
- das er nicht bisschoff zu Jerusalem sey in der mutterkirchen, sondern seine kirche zu Rom sey eine tochterkirche1539 LutherGesAusg. I 50 S. 577
- ein zu einer tochter-kirche gehoͤriger pfarr-bezirk heißt die tochter-pfarre zum unterschiede von der mutter-pfarre1786 Krünitz,Enzykl. 38 S. 130Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn in einer parochie außer der haupt- und ursprünglichen pfarrkirche mehrere nebenkirchen ... errichtet worden: so werden dieselben tochterkirchen genannt1794 PreußALR. II 11 § 245