Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tochterteil

Tochterteil

, m.

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einer Tochter (I) zustehender Erbteil
  • ist geratten, das ... eines tochtertheils und mütterlichs guts im vätterlichen gut zu glichen theilen gan sölle
    1546 BernRatsman. II 216