Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tochterteil
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Tochterin
Tochterkind
Tochterkirche
Töchterlehen
töchterlich
Tochtermann
Tochterrecht
Tochtersohn
(Tochtersohnssohn)
Tochtersohnsweib
Tochterteil
, m.
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einer Tochter (I) zustehender Erbteil
- ist geratten, das ... eines tochtertheils und mütterlichs guts im vätterlichen gut zu glichen theilen gan sölle1546 BernRatsman. II 216