Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): todesgefährlich
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, adj.
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auch todgefährlich
lebensgefährlich, todbringend
lebensgefährlich, todbringend
- [Kriterien obe die wunden toͤdtlich:] staͤhte erbrechung, groͤsse vnd tieffe der wunden, todt-gefährliche instrumenta wardurch die wunden zugefuͤgt worden1696 Frölichsburg,Nemesis I I 400
- da etwo ein sohn sich vnterstanden, einem vatter, mutter todt-gefaͤhrlich zu verwunden, koͤnte selber ... auch mit einem todts-vrtel belegt werden1696 Frölichsburg,Nemesis I I 400
- worbey zwar die alte loͤbliche gesetze alle beobachtet, hingegen das tod-gefaͤhrliche fechten unterwegen gelassen werden koͤnte1720 Lünig,TheatrCerem. II 1166Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- werden von ehrlichen begraͤbnissen auch alle jene wegen der verbrechen ausgeschlossen ..., die in todesgefaͤhrlich- und verbotenen turnieren oder auch im duell auf dem platz bleiben1774 Wagner,Civilbeamte II 138Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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