Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Todessentenz

Todessentenz

, f., m.

wie Todesurteil 
  • daß endlich auch der koͤnig die todes-sentenz ratificiren und unterschreiben muͤssen
    1697 Döpler,Theatr. II 21
  • ob die herrn ehrengesandten damaligen syndicats, welche per majora die zwei brüdere T. von der todssentenz zwar liberirt, aber dennoch zu bezahlung der kosten angewiesen, recht gethan haben?
    um 1700 AnzSchweizG.2 1 (1870/73) 39
  • dennoch wird der todessentenz unfehlbar über sie ergehn
    1732 ZDPhil. 27 (1895) 263