Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): todeswürdig
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todeshalben
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Todesnot
Todessentenz
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Todesurteil
Todeswegen
todeswürdig
, adj.
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auch tod-
die Todesstrafe verdienend, erfordernd, nach sich ziehend
die Todesstrafe verdienend, erfordernd, nach sich ziehend
vgl.
tödlich (II)
- morder, diep, notzoger, branndshanndler oder derglichen, die dann todswirdig sind, die soͤllen ... gon Arburg gefuͤrt vnd daͮselbs gericht werden1481 ArgauLsch. I 129Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- was hastu todwirdigs begangen oder verworkt15. Jh. Ernst S. 297
- die obmaͤnner der waͤchter diser statt sollen in den todtwürdigen handlungen auß eigner macht nichte fürzůnemmen haben1566 Pegius,CodJust. 140rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- es gibt indessen zwei todeswürdige verbrechen, in ansehung deren, ob die gesetzgebung auch die befugnis habe, sie mit der todesstrafe zu belegen, noch zweifelhaft bleibt: ... das eine verbrechen ist der mütterliche kindesmord ..., das andere der kriegsgesellenmord1797 Kant,Rechtslehre 143
- so sehr mußte man doch auch die beschraͤnkung auf bloße todeswuͤrdige verbrechen außer dem verhaͤltniß zur hiesigen strafgesezgebung finden1809 Brauer,ErläutCNap. II 43
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Todfallgebühr
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todfällig
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