Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): todeswürdig

todeswürdig

, adj.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
auch tod- 
die Todesstrafe verdienend, erfordernd, nach sich ziehend
  • morder, diep, notzoger, branndshanndler oder derglichen, die dann todswirdig sind, die soͤllen ... gon Arburg gefuͤrt vnd daͮselbs gericht werden
    1481 ArgauLsch. I 129
  • was hastu todwirdigs begangen oder verworkt
    15. Jh. Ernst S. 297
  • die obmaͤnner der waͤchter diser statt sollen in den todtwürdigen handlungen auß eigner macht nichte fürzůnemmen haben
    1566 Pegius,CodJust. 140r
  • es gibt indessen zwei todeswürdige verbrechen, in ansehung deren, ob die gesetzgebung auch die befugnis habe, sie mit der todesstrafe zu belegen, noch zweifelhaft bleibt: ... das eine verbrechen ist der mütterliche kindesmord ..., das andere der kriegsgesellenmord
    1797 Kant,Rechtslehre 143
  • so sehr mußte man doch auch die beschraͤnkung auf bloße todeswuͤrdige verbrechen außer dem verhaͤltniß zur hiesigen strafgesezgebung finden
    1809 Brauer,ErläutCNap. II 43
unter Ausschluss der Schreibform(en):