Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Todfallanleite

Todfallanleite

, f.

im Erbfall fällige Handänderungsgebühr, Anleit (I 2 a) 
bdv.: Todfall (I)
  • es soll von allen uebergaben ... dem urbarsbrauch nach die gebuͤhrende todfalls-anlait, und was dazu gehoͤrig, ohne unterschied wirklich eingefordert werden
    1693 Zauner,SalzbG. I 262
  • weilen dann ... allein der testamentarische erb in disem [erbrechts-gut] succediret, einfolglich ist er auch die todtfalls-anlait zubezahlen schuldig
    1721 Bluemblacher 96
  • daß man ein todesfall-anlait heisse, wann die veraͤnderung durch einen todesfall geschiehet; wann aber die veraͤnderung durch andere contracten unter den lebendigen geschiehet, heißt man es insgemein eine anlait
    1761 Guggenberger,Form.3 119
  • warum man bey ableibung denenjenigen austrags-personen, welche ihr gut uͤbergeben haben, ein todtsfall-anlait erfordert, und bey dem todfall der einverleibschafts-austrags-leute nicht
    1761 Guggenberger,Form.3 120