Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Todfallgebühr

Todfallgebühr

, f.

für die schriftliche Registrierung eines Todfalls (II) zu zahlende Gebühr
  • da ain vatter oder muetter seinem sohn oder tochter bei lebzeiten übergibt ... würt auf dessen absterben ... obige totsfahlgebür nach proportion [eingefordert]
    1646 Tirol/ÖW. XVII 80