Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): todkrank

todkrank

, adj.

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sterbenskrank, lebensgefährlich erkrankt, im Sterben begriffen
  • das sie eine gift zugerichtet und des kruegers tochter, das sie S.P. nicht solte vereheligt werden, gießen laßen, davon sie auch alsofort todtkrangk worden
    1575 BrandenbSchSt. I 656
  • das jhr todtkrancker herr des lagers nicht auffkomen köndte
    1591 Spangenb.,Adelsp. I 418v
  • wa kindbetterin sind, dessglychen auch, wa einer todtkrank ligt, der mit allen sakramenten versehen ist, da soll in monatsfrist kein pfand vsgetragen, veruertiget noch vsgerueft werden
    1. Hälfte 17. Jh. FreiburgÜMun. II Art. 227
  • das wenige, was der todtkranke freiherr von C. ... bedorfte, konnte und mußte die ehegattin aus den gemeinschaftlichen revenuͤen beitragen
    1796 Bewer,Samml. I 23
  • annebens brachten sie noch einen todtkranken mit, deme wein mit zuker und brodt angeschaft wurde
    1800 ThurgauBeitr. 121 (1984) 101
unter Ausschluss der Schreibform(en):