Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Töffelmacher

Töffelmacher

, m.

(zunftgebundener) Hersteller von Toffeln 
  • to dem schomakerampte hören de töffelmaker 
    1561 Beccau,Husum 347
  • was vor institution können sie [knaben] sich einmal rühmen, wenn sie erwachsen sein, wenn der eine auf einem raschmacher, der ander auf einen töffelmacher, der dritte auf einen perlstücker, der vierdte auf einen hüllenmacher etc. sich beruffen wolte
    1644 Wismar/MGPaed. 44 S. 86
unter Ausschluss der Schreibform(en):